Hilfe bei der Beantragung von Heilbehandlungen
Sie haben von Ihrem Arzt z. B. eine Anschlussheilbehandlung verordnet bekommen? Die Kostenübernahme muss bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, der Agentur für Arbeit oder dem ansässigen Sozial- sowie Jugendamt beantragt werden?
Auch das stellt für uns kein Hindernis dar.
Ein Gespräch bringt Klarheit.
Monika Basedau
Telefon: 04542-8229734